Bartels
Zimmervermietung Oldenburg
Sackhofsweg 46
26127 Oldenburg

Telefon: 0441 3046555
Mobil: 0151 72444111 oder 0170 2064449

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privaten Zimmervermietung Bartels


1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Privater Zimmerverm. abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Beherbergungsvertrag)
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Reservierung
Werden Zimmer reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Private Zimmerverm. ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Privaten Zimmerverm. bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr Sonntags bis 11:00 zur Verfügung gestellt. Die Priv. Zimmerverm. ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Besucher sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Der Mieter darf nur die Personenzahl unterbringen, wie gebucht wurde. Falls weitere Personen untergebracht werden, kann der Vermieter fristlos kündigen und der Mieter hat sofort das Zimmer zu räumen.

4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Priv. Zimmerverm. entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als ein Monat beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sofort bei Schlüsselübergabe, ohne jeden Abzug und in bar für den gebuchten Zeitraum zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Priv. Zimmerverm. alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen und Ihn des Zimmers zu verweisen. Voraussetzung ist, dass die Priv. Zimmerverm. die Inverzugsetzung durch eine mündliche oder schriftliche Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Priv. Zimmerverm. auf, so ist die Priv. Zimmerverm. berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
Die Private Zimmerverm. kann ohne Begründung jede Reservierung , die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen o. Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Priv. Zimmerverm. aber angebotenen, vertraglichen Leistungen zu entstehenden Pauschalen durch die Priv. Zimmerverm. dem Gast berechnet:
- Stornierung zwischen einschl. 21. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen
- Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen
- Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen
Unabhängig von der Dauer der Buchung wird der Stornierungszeitpunkt ausschließlich vom ersten Buchungstag ab berechnet. Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Privaten Zimmerverm.. erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so hat er kein Recht auf Mietminderung.
d) Bei Schlüsselverlust sind die Kosten in Höhe von 20,- € (bei Schließanlagenschlüssel 80,- €) je Schlüssel vom Mieter zu tragen.
e) Das Rauchen, Feuer und offenes Licht ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Verbots sind die Kosten in voller Höhe, mindestens jedoch 200,- €, für eine Komplettreinigung vom Mieter zu tragen.
f) Das Geschirr muss vom Gast direkt nach dem Benutzen gespült hinterlassen werden. Nach dem Trocknen ist es von ihm in die entsprechenden Schränken und Laden der Küchen einzuräumen. Das Spülen des Geschirrs ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Bei Nichtbefolgen ist ein Betrag von 15,- € je Tag für den Arbeitsaufwand vom Gast an die Priv. Zimmerverm. zu zahlen.
g) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Gast ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, Grüner Punkt, Mischmüll etc.) zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

9. Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören von lauter Musik und lautes Fernsehen ist in der Zeit von 22.00Uhr bis 8.00 Uhr zu unterlassen. In der Unterkunft werden zur Wahrung der persönlichen Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Es werden keine Aufnahmen gespeichert. Der Gast stimmt einer Kameraüberwachung zu. Alles, was strafrechtlich verfolgt wird, ist hier nicht erlaubt und wird polizeilich zur Anzeige gebracht. Die Private Zimmervermietung hat das Recht jederzeit beim Verdacht solcher Handlungen die Zimmer zu betreten. Der Gast stimmt ausdrücklich zu.

10. Haftung
Für die Haftung der Priv. Zimmerverm. gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Priv. Zimmerverm., deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

11. Haustiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.

12. Fundsachen
Für Fundsachen ( liegen gebliebene Sachen ) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage und Kostenerstattung zurückgesandt. Die Priv. Zimmervermietung verpflichtet sich zur Aufbewahrung von max. 4 Wochen. Nach dieser Zeit werden diese Sachen komplett entsorgt. Sollte ein Zimmer von der Priv. Zimmervermietung geräumt werden müssen, gilt das gleiche. Insgesamt besteht kein Anspruch auf Ersatz. Zurückgelassene Lebensmittel werden sofort entsorgt, es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

13. Briefe, Post, Sendungen
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt die Priv. Zimmervermietung mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

14. Widerruf von Reservierungen und Kündigung durch den Zimmervermieter
Die Priv. Zimmerverm. kann vor Antritt der Übernachtung  von der Zusage der Übernachtung zurücktreten oder nach Antritt der Übernachtung weitere Übernachtungen versagen und kündigen, wenn der Übernachtende den Hausfrieden, die Hausordnung und/oder die Geschäftsbedingungen ungeachtet unserer mündlichen oder schriftlichen Abmahnung missachtet oder stört, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält oder begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.). Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Übernachtungspreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Berechnung erfolgt nach Abzug von Aufwendungen wie Ziff. 3.

15. Sonstiges
a) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Priv. Zimmerverm. und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist das für den Standort der Priv. Zimmerverm. zuständige Amts-bzw. Landgericht.
c) Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Priv. Zimmervermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.01.2012